Als öffentlich bestellter Immobilien-Sachverständiger kann ich Ihnen helfen, wenn ...
Das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen genießt erhöhte Glaubwürdigkeit. Deshalb bietet es oft die Grundlage für eine gütliche außergerichtliche Einigung. Als Schiedsgutachter
im Auftrag der Parteien kann der Sachverständige Streitfragen außergerichtlich schnell und verbindlich entscheiden.
Im Gerichtsverfahren sollen nach den Prozessordnungen nur öffentlich bestellte Sachverständige beauftragt werden.
Rechtsfragen darf ich Ihnen als öffentlich bestellter Sachverständiger allerdings nicht beantworten.
Wir erstellen Gutachten über den Verkehrswert, den Beleihungswert und den Mietwert von bebauten und unbebauten Grundstücken, insbesondere von
Diese Werte erstellen wir für Kauf, Verkauf, Beleihung, Ermittlung von Versicherungswerten, Steuerliche Gründe, Erbauseinandersetzungen, Zugewinnausgleich